Surf-Taiwan wird in historisch sehr wertvollen Räumen der Stadt Luzern stattfinden. Die Nutzung dieser Räume ist in drei Dokumenten detailliert geregelt. Standbetreibende haften für Schäden!
Denkmalschutz
- Keinerlei Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klammern, Klebestreifen, etc.
- Kabel nur in Kabelkanälen verlegen (keine Klebestreifen!)
- Lasten müssen getragen werden (keine Rollwagen erlaubt, kein Ziehen oder Schieben)
- Der Boden muss vor auslaufenden Flüssigkeiten geschützt sein (Teppiche, Auffangbehälter)
- Boden sofort reinigen, falls etwas ausläuft: Nur feuchte Lappen (nur Wasser) verwenden.
- Es gilt ein striktes Rauch-Verbot (Tabak, Verdampfer, Kerzen, Räucherstäbchen, etc.)
- Tiere sind strikte verboten.
Zufahrt, Lager, Entsorgung
- Die Zufahrt zum Rathaus braucht fürs Abladen am Morgen keine Bewilligung.
- Die Stände können zwischen 08:00 und 09:00 aufgestellt werden.
- Zwischen 09:00 und 17:00 müssen alle Korridore und Fluchtwege frei bleiben. Es dürfen in dieser Zeit keine grossen Objekte transportiert werden.
- Die Stände können zwischen 17:00 und 18:00 abgebaut werden.
- Die Zufahrt zum Rathaus benötigt nach dem Anlass eine Bewilligung, dazu TAS kontaktieren.
- Es gibt keine separaten Lagerflächen. Alles muss am Stand deponiert sein.
- Für Lebensmittel gibt es mehrere Kühlschränke, bei Bedarf TAS kontaktieren.
- Essensreste und Grüngut muss selber entsorgt werden. Hauskehricht wird im Haus entsorgt.
Stand/Dienstleistung
- Zubereitung und Verkauf von Lebensmitteln müssen professionellen Hygienestandards sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Kochen am Stand ist verboten (Reiskocher und Gastro-Thermoboxen sind erlaubt). Vor Ort hat es einen Haushalts-Ofen, der gebucht werden kann. Bei Bedarf TAS kontaktieren.
- Wer Strom am Platz braucht, bucht das vorab bei TAS.
- Jedem Stand stehen ein Tisch 180 x 75 cm und zwei Stühle zur Verfügung. Bedarf an TAS melden.
- An jedem Standplatz liegt ein Teppich der Grösse 2 x 3 Meter. Der Stand muss komplett innerhalb dieses Teppichs aufgebaut werden.
- Oberhalb jeden Standes informiert ein Plakat der Grösse A1 über den Stand. Standbetreiber können das Plakat selber gestalten und als PDF an TAS liefern. Druck und Aufhängung des Plakates werden von TAS organsiert.
Verkaufsbewilligung
- Die Zubereitung und der Verkauf von Lebensmitteln müssen den professionellen Hygienestandards sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Stände ohne eigene Bewilligung werden vom Restaurant Lotus Garden in Zürich angeleitet und müssen für jeden Essensstand folgende Angaben machen:
- Angebotene Speisen
- Beschreibung der Lebensmittel / Inhaltsstoffe
- Herkunft der Zutaten (Herkunftsland & Lieferant)
- Massnahmen zur Lebensmittelsicherheit
(z. B. Kühlung, Kontrolle der Öltemperatur, frische Zubereitung vor Ort) - Haltbarkeit
- Allergene, z. B.:
- Gluten
- Eier
- Milch
- Knoblauch
- Erdnüsse
- Zwiebeln
- Paprika
Referenzen: